Mauthausen

Änderung Opferfürsorgegesetz: Anerkennung der Verfolgtengruppen der „Berufsverbrecher“ und „Asozialen“

28.05.2024

Änderung Opferfürsorgegesetz: Anerkennung der Verfolgtengruppen der „Berufsverbrecher“ und „Asozialen“
Foto: Klagemauer an der Gedenkstätte mit Gedenktafeln der unterschiedlichen Opfergruppen © Mauthausen Memorial / Julius Sevcik
Die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne haben gemeinsam mit der SPÖ eine Änderung des Opferfürsorgegesetzes beantragt. Diese betrifft die offizielle Anerkennung der Verfolgtengruppen der „Berufsverbrecher“ und „Asozialen“ als NS-Opfer. Ihnen war bislang der Zugang zu einem Opferausweis und Entschädigungszahlungen verwehrt. Diese Novellierung hat 79 Jahre nach der Befreiung der Konzentrationslager vor allem einen symbolischen Wert. Mehr dazu hier: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2024/pk0488
 
Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen begrüßt diese Initiative. Abgesehen davon, dass in den Fällen dieser beiden Gruppen vorausgegangene gerichtliche Urteile durch Gefängnisstrafen bereits getilgt waren, sind Überlegungen, dass manche Menschen die KZ-Haft doch „verdient“ gehabt hätten, abzulehnen und alle Opfer ohne Einschränkungen als solche anzuerkennen.
 
Das gerade erschienene Buch „Die Konstruktion von Kriminellen. Die Inhaftierung von ‚Berufsverbrechern‘ im KZ Mauthausen“ aus der Reihe „Mauthausen-Studien“ von Andreas Kranebitter widmet sich neben der Frage neben der Frage nach den rechtlichen Rahmenbedingung für die Deportation sogenannter Berufsverbrecher in die Konzentrationslager auch der lange vernachlässigten Geschichte der Kriminalpolitik in Österreich und der Stigmatisierung in (Familien-)Biografien dieser Opfergruppe nach 1945. Bei Interesse kann es hier oder in unserem Bookshop erworben werden: Die Konstruktion von Kriminellen – new academic press

 

Das Buch wird am 2. Juli um 18:00 Uhr vom Autor in Mauthausen präsentiert, weitere Informationen unter „Veranstaltungen“.