Mauthausen

Gebührenordnung für die Sammlungen der KZ-Gedenkstätte Mauthausen

Alle Gebühren verstehen sich als Nettopreise.

Studierende (bis 27 Jahre, nach Vorlage eines Studierendenausweises) erhalten eine Ermäßigung von 50 %. Ebenso kann die Geschäftsführung entsprechend den Bestimmungen des § 20 (2) des Gedenkstättengesetzes für Projekte und Initiativen, die einem bildungs-, kultur- und gedenkpolitischen Auftrag im Sinne der Gedenkstätte erfüllen, eine solche Ermäßigung oder Gebührenbefreiung gewähren. Kooperationspartner sind bei Anwendung des Prinzips der Gegenseitigkeit gebührenbefreit.

Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Bundesanstalt „KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial“.

 

Entgelt für Reproduktionen

Scans vom Auflichtscanner oder Mikrofilmscans / Paperprints / Papierkopien

€ 0,20 je Scan / Blatt

Scans (hochaufgelöst) von Fotografien / Grafischen Darstellungen und dergl.

€ 20,00 je Scan

 

Entgelt für Publikation

Publikation in Druckwerken mit Auflage kleiner als 1.000

€ 20,00

Publikation in Druckwerken mit Auflage ab 1.000, in Ausstellungen, Film und TV

€ 50,00

Publikation im Internet (max. 96 dpi, inkl. Wasserzeichen der KZ-Gedenkstätte Mauthausen)

€ 20,00 je begonnener Monat

€ 150,00 je begonnenes Jahr

 

Entgelt für Rechercheaufträge

Personensuchanfragen, insbesondere von ehemaligen Häftlinge des KZ Mauthausen/Gusen sowie deren unmittelbaren Familienangehörigen, sind entgeltfrei.

Recherchen, die über den üblichen Zeitaufwand hinausgehen, sind kostenpflichtig. Ab der 2. begonnenen Stunde wird eine Gebühr von € 40,00 je Stunde verrechnet. Rechercheaufträge können nur nach Verfügbarkeit von Personalressourcen angenommen werden.
 

Kontakt

Tel: +43 1 376 3000-121
E-Mail: collections@mauthausen-memorial.org