Der Mord an den Kranken
Zeichnung von Bernard Aldebert: „Revier de Mauthausen – Le tris des condamnés“ (Krankenbaracke in Mauthausen – Das Aussortieren der Todgeweihten), 1945 (KZ-Gedenkstätte Mauthausen / Sammlungen)Das Leben der Häftlinge im Konzentrationslager war ständig bedroht, der Tod allgegenwärtig. Unzureichende Ernährung und schwerste körperliche Arbeit zehrten die Gefangenen aus. Die Arbeit ohne geeignete Ausrüstung führte zu vielen Verletzungen. Die Enge der Baracken und die mangelnde Hygiene im Lager förderten die Verbreitung ansteckender Krankheiten.
Die SS wollte die unkontrollierte Ausbreitung von Seuchen verhindern. Die medizinische Behandlung einzelner war dagegen auf ein Minimum beschränkt. Nur wenige privilegierte Gefangene erhielten im sogenannten Krankenrevier ausreichend medizinische Versorgung. Hilfe erhielten die Häftlinge dort vor allem von Ärzten und Pflegern unter den Mitgefangenen.
Die meisten der schwerkranken Häftlinge wurden im sogenannten Sonderrevier, später im Sanitätslager untergebracht. Die durch Krankheit arbeitsunfähig gewordenen Häftlinge galten der SS als nutzlos, für sie gab es kaum ärztliche Betreuung. Sie wurden von SS-Ärzten für medizinische Versuche missbraucht, mittels Giftinjektionen und in der Gaskammer ermordet oder in abgetrennten Lagerbereichen sich selbst überlassen.
Im Sonderrevier, einem abgetrennten Bereich innerhalb des Häftlingslagers, ließ man die Kranken sterben oder beschleunigte ihr Sterben, indem man etwa die Kost kürzte, die Häftlinge nur mit Unterwäsche bekleidet bei jeder Witterung im Hof stehen ließ oder sie mit kaltem Wasser „abspritzte“ und sie anschließend unbekleidet in die Kälte trieb.
Das Sanitätslager befand sich außerhalb des eigentlichen Häftlingslagers und bestand aus mehreren von einem mit Starkstrom geladenen Stacheldrahtzaun umgebenen Holzbaracken. Es wurde im Sommer 1943 fertiggestellt. Tausende wurden hier ohne ausreichende Verpflegung und medizinische Versorgung untergebracht und dem Sterben überlassen. Viele dieser Kranken waren zuvor aus einem der mehr als 40 Außenlager als „arbeitsunfähig“ in das KZ Mauthausen zurück überstellt worden.
Im Sonderrevier und im Sanitätslager führten SS-Ärzte immer wieder „Selektionen“ durch, in denen sie die „Unheilbare“ von den „Heilbaren“ trennten. Die Selektionen waren gefürchtet, da ein negatives Urteil des Arztes über den körperlichen Zustand eines Gefangenen praktisch seinen Tod bedeutete.
Rauch des Leichenverbrennungsofens über Schloss Hartheim, 1942 (Foto: Dokumentationsstelle Hartheim)Im Frühjahr 1941 begann die SS mit der „Aktion 14f13“, einer zentral organisierten Mordaktion an geschwächten und kranken KZ-Häftlingen. Ärztekommissionen selektierten ab August 1941 schwer kranke Gefangene aus den Konzentrationslagern Gusen und Mauthausen und transportierte sie in die Tötungsanstalt Hartheim in der Nähe von Linz. Dort wurden sie meist kurz nach ihrer Ankunft in der Gaskammer erstickt, danach ihre Leichen im Krematoriumsofen verbrannt. Etwa 5.000 Gefangene aus Mauthausen und Gusen und etwa 3.000 aus dem KZ Dachau wurden im Zuge der „Aktion 14f13“ in Hartheim vergast.