Gedenkdienst im Ausland
Österreichischer Freiwilligendienst an Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus
Seit 1992 können sich zivildienstpflichtige Personen für einen Gedenkdienst im Ausland als Alternative zum regulären Zivildienst entscheiden. Das Freiwilligengesetz ermöglicht seit 2016 auch nicht-zivildienstpflichtigen Personen einen Zugang zu einem geförderten Gedenkdienst, sofern die Person über die österreichische Staatsbürger*innenschaft verfügt oder EU-Bürger*in ist und ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hat.
Der Dienst dauert zwischen sechs und zwölf Monaten und kann weltweit an anerkannten Gedenkstätten, Forschungszentren und pädagogischen Einrichtungen, welche sich mit der Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen auseinandersetzen, geleistet werden.
Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung von Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. Eine pädagogisch-historische Vorbereitung auf die Entsendung erfolgt durch akkreditierte Trägervereine.
Allgemeine Informationen zum Gedenkdienst
Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland (oesterreich.gv.at)