KZ-Gedenkstätte Mauthausen unterzeichnet Kollektivvertrag
18.04.2023
Knapp hundert Angestellte profitieren künftig von dieser überbetrieblicher Vereinbarung.
Nach mehrjährigen Verhandlungen zwischen den Mitgliedern der Geschäftsleitung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, ihrem Betriebsrat und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst wurde ein Kollektivvertrag für knapp hundert Angestellte vereinbart und heute, am 18. April 2023, gemeinsam unterschrieben.
Den Verhandlungspartner*innen ist es gelungen, leistungsorientierte Elemente einer modernen privatwirtschaftlichen Unternehmens- und Personalführung in diesem Kollektivvertrag festzuschreiben, legitime Interessen der Bediensteten zu verankern und damit eine höchstmögliche soziale Absicherung zu erzielen. Es wurden wesentliche arbeitsrechtliche Regelungen zu Gunsten der Arbeitnehmer*innen, zum Teil angelehnt an das Vertragsbedienstetengesetz, eingearbeitet. Zudem ist es gelungen, die Gehälter an das Gehaltsschema des öffentlichen Dienstes anzupassen.
Barbara Glück, Direktorin der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, betont: „Mit einem für die Gedenkstätte maßgeschneiderten Kollektivvertrag schaffen wir nun eine solide vertragliche Basis für unsere wichtige Arbeit und eine soziale Absicherung für unser Team, das in den letzten Jahren beständig gewachsen ist. Die im Gedenkstättengesetz verankerten Aufgabenbereiche werden durch kompetente und engagierte Kolleg*innen in den verschiedenen Fachabteilungen abgedeckt. Das Ergebnis, das nach sechs Jahren Verhandlungen nun unterzeichnet wird, bedeutet für uns alle einen wesentlichen Weiterentwicklungsschritt.“
© Mauthausen Memorial / Stephan Matyus
© Mauthausen Memorial / Florian Kollross
Insgesamt handelt es sich um ein modernes und dynamisches Kollektivvertragsmodell, das die zukünftige Arbeit der KZ-Gedenkstätte Mauthausen fördern und effektiver gestalten wird. Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen setzt mit der Einführung des Kollektivvertrags einen weiteren Schritt in ihrem Bemühen, Verantwortung für ihre Angestellten zu übernehmen und faire und transparente Arbeitsstandards zu schaffen.
Der Kollektivvertrag tritt mit 1. Mai 2023 in Kraft.